Stadt landshut
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Kleinkläranlagen

Der Freistaat Bayern legte mit der Novellierung des Anhangs 1 der Abwasserverordnung (AbwV) fest, dass Kleinkläranlagen einen vergleichbaren Gewässerschutz wie die öffentlichen Kläranlagen sicherstellen müssen. Kleinkläranlagen, die längerfristig (mehr als fünf Jahre) oder auf Dauer betrieben werden, sind daher mit einer biologischen Reinigungsstufe zu errichten bzw. nachzurüsten.

Ob Ihr Anwesen dauerhaft an das Kanalnetz angeschlossen werden soll oder nicht, und Sie somit von der Nachrüstverpflichtung erfasst sind, erfahren Sie von den Stadtwerken Landshut, Abteilung Abwasser.

Für Kleineinleitungen, und somit auch die Nachrüstung von Kleinkläranlagen, ist ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren erforderlich, das als sog. Verfahren mit Zulassungsfiktion (Art. 70 Abs. 1 Nr. 1 des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG) durchzuführen ist.

Broschüre Abwasserentsorgung von Einzelanwesen

Hier können Sie sich die Broschüre des Bayerischen Landesamtes für Umwelt mit Hinweisen zum sachgemäßen Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen als pdf herunterladen.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

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  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

Was muss ich sonst noch wissen?