Stadt landshut
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Wassergesetz (Vollzug)

Der Vollzug der Wassergesetze erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut und anderen Fachbehörden und -stellen. 

"Sonnenuntergang Isar"

Unser Tätigkeitsbereich umfasst:

  • Erteilung von Erlaubnissen für Gewässerbenutzungen aller Art (zum Beispiel Brunnen, Grundwasserwärmepumpen, Kleinkläranlagen, Grundwasserabsenkungen, Einleitungen in Gewässer, Versickerungsanlagen). 
  • Genehmigungen für die Herstellung und Umgestaltung von Gewässern (Gräben, Teiche, Dämme).
  • Festsetzung von Trinkwasserschutz- und Überschwemmungsgebieten.
  • Erfassung von anzeige- und prüfpflichtigen Tank- und Umschlagsanlagen (zum Beispiel Heizöltanks ab 1.000 Liter Inhalt), Überwachung der Prüfpflichten, Beratung in Einzelfällen.
  • Vollzug der Bayerischen Schifffahrtsverordnung
  • Vollzug der Bayerischen Badegewässerverordnung 

    • Öffnungszeiten
    Öffnungszeiten
    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr