Der Vollzug der Wassergesetze erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut und anderen Fachbehörden und -stellen.

Unser Tätigkeitsbereich umfasst:
- Erteilung von Erlaubnissen für Gewässerbenutzungen aller Art (zum Beispiel Brunnen, Grundwasserwärmepumpen, Kleinkläranlagen, Grundwasserabsenkungen, Einleitungen in Gewässer, Versickerungsanlagen).
- Genehmigungen für die Herstellung und Umgestaltung von Gewässern (Gräben, Teiche, Dämme).
- Festsetzung von Trinkwasserschutz- und Überschwemmungsgebieten.
- Erfassung von anzeige- und prüfpflichtigen Tank- und Umschlagsanlagen (zum Beispiel Heizöltanks ab 1.000 Liter Inhalt), Überwachung der Prüfpflichten, Beratung in Einzelfällen.
- Vollzug der Bayerischen Schifffahrtsverordnung
- Vollzug der Bayerischen Badegewässerverordnung
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Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
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Sachgebiet Umweltschutz / Abfallrecht - Wasserrecht
Christian Frey
Luitpoldstr. 29a
84034 Landshut
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Mo.-Do.
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
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Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
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