
Landshut - Heimat für Unternehmen & Unternehmungslustige
Standort für Ihr Unternehmen
- Hochschule Landshut mit rund 5.000 Studierenden in über 30 Studiengängen
- Aktive Gründerszene www.link-landshut.de
- Standort für „Global Player“ (Weltkonzerne) und „Hidden Champions“ (weitgehend unbekannte Weltmarktführer)
- Unternehmensnahe Wirtschaftsförderung und -politik
- 25 Autominuten zum Flughafen München
Heimat für Ihre Mitarbeiter
- Historischer Stadtkern mit italienischem Flair und einmaligen Shoppingmöglichkeiten www.landshut-einkaufen.de
- Familienfreundlicher Standort
- Vielfältige Naherholungs-, Sport- und Freizeitangebote
- Kulturelles Leben und Kulinarik
- Vielseitiges Vereins- und Gesellschaftsleben
- Heimat des größten historischen Fests Europas www.landshuter-hochzeit.de
Wirtschaftsförderung
In Landshut pflegen wir eine unternehmensnahe Wirtschaftsförderung und -politik, indem wir die Dynamik unternehmerischen Handelns in unseren Dienstleistungen und Services abbilden. Egal ob Sie den optimalen Standort für Ihr Unternehmen suchen, ein Unternehmen gründen oder Ihr bestehendes Unternehmen weiterentwickeln möchten, Sie sind auf der Suche nach Fördergeldern oder nach dem richtigen Ansprechpartner sind, bei uns sind Sie richtig.
Flächenabfrage
Um ungenutzte Flächen im Stadtgebiet schnellstmöglich wieder einer Nutzung zuzuführen, bittet die Stadt, freie Flächen mit folgendem Fragebogen (im Aufbau) an die Wirtschaftsförderung zu melden.
Wir sind bestrebt Sie im Sinne eines attraktiven Wirtschaftsstandortes bei der Zuführung einer neuen Nutzung zu unterstützen. Vielen Dank, dass Sie einen Beitrag leisten um Landshut auch in Zukunft lebenswert und liebenswert zu gestalten.
Gewerbeflächen
Wie überall in Bayern, sind auch in Landshut Gewerbeflächen ein rares Gut. Dennoch, sprechen Sie uns an, wenn Sie einen neuen Standort oder Erweiterungsflächen suchen. Wir arbeiten ständig an der Entwicklung entsprechender Flächen und können häufig auch über unser Netzwerk Lösungen anbieten. In den vergangenen Jahren konnte eine Fläche von etwa 170.000 Quadratmeter Gewerbeflächen auf dem Stadtgebiet entwickelt werden. Die Vergabe dieser Fläche werden wir voraussichtlich noch im Jahr 2021 abschließen können und so etwa 25 Unternehmen eine neue und attraktive Heimat geben. Weitere Flächen sind bereits in Planung.
Für Anfragen steht Ihnen die Wirtschaftsförderung zur Verfügung, Tel. 88 16 20 oder Email wirtschaft@landshut.de
Onlineformular zur Interessentenabfrage
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben (Gewerbeertragsteuer). Maßgeblich ist im Ausgangspunkt der einkommen- und körperschaftsteuerrechtliche Gewinn, der allerdings durch Hinzurechnungen beziehungsweise Kürzungen modifiziert wird. Die Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu.
Was muss ich sonst noch wissen?
Rechtsgrundlagen
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Hebesatz
- Gewerbesteuer Hebesatz 420 Prozent
Die Sachbearbeitung obliegt dem im Amt für Finanzen angesiedelten Sachgebiet Steueramt und Anliegerleistungen.
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Sachgebietsleitung Steueramt und Anliegerleistungen
Günter Götz
Altstadt 315
84028 Landshut
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Sachbearbeitung Steueramt und Anliegerleistungen
Maximilian Durner
Altstadt 315
84028 Landshut
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Sachbearbeitung Steueramt und Anliegerleistungen
Christine Dorfner
Altstadt 315
84028 Landshut
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Sachbearbeitung Steueramt und Anliegerleistungen
Pia Richter
Altstadt 315
84028 Landshut
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Mo.-Do.
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
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Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
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Mo.-Do.
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
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Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Einzelhandelsentwicklungskonzept
Das Einzelhandelsentwicklungskonzept dient vor allem der Erarbeitung von Leitlinien für eine zielgerichtete und nachhaltige Einzelhandelssteuerung. Diese werden in Form eines Standort‐ und Sortimentskonzeptes konkretisiert. Das im Rahmen des Konzeptes erarbeitete Sortimentskonzept (sogenannte „Sortimentsliste“) stellt einen gutachterlichen Vorschlag zur künftigen Einstufung der Sortimente in Sortimente des Nahversorgungs‐, des Innenstadt‐ und den sonstigen Bedarfs dar. Mithilfe des Standortkonzeptes soll eine Funktionsteilung zwischen zentralen und dezentralen Einzelhandelslagen erfolgen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf der Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche, deren Lage, Ausdehnung und Funktion im Einzelhandelskonzept definiert wird. Die Grundlage des Standort‐ und Sortimentskonzeptes stellt die aktuelle Einzelhandelssituation in der Kommune dar, die im Rahmen der Konzepterarbeitung erhoben und ausgewertet wurde. Das Einzelhandelsentwicklungskonzept ermöglicht folglich die Steuerung des Einzelhandels auf gesamtstädtischer Ebene. Dabei stellt es zunächst eine informelle Planungsgrundlage ohne rechtliche Bindungswirkung gegenüber Dritten dar. Durch den Beschluss des Stadtratsplenums vom 18.10.2019 wurde diese informelle Planungsgrundlage zu einem Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und ist damit im Rahmen der Bauleitplanung als Abwägungsgrundlage zu berücksichtigen. Als wesentlicher Aspekt bei der Einzelhandelssteuerung sind zunächst der Schutz und die Stärkung Zentraler Versorgungsbereiche zu nennen. Durch die Konzentration wichtiger Einzelhandelsbetriebe innerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt kann dieser nachhaltig gestärkt werden. Dies setzte jedoch die Ermittlung von Sortimenten des Nahversorgungs‐ und Innenstadtbedarfs voraus, die im Rahmen des Konzeptes festgelegt wurden. Ferner stellt auch die Sicherung des jeweiligen Baugebietscharakters eine legitime Zielsetzung der Einzelhandelssteuerung dar. Durch den generellen bzw. gezielten Ausschluss von Einzelhandel in Gewerbegebieten können diese für das produzierende und verarbeitende Gewerbe gesichert werden. Darüber hinaus waren im Rahmen des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes ebenfalls die Möglichkeiten und Perspektiven der Weiterentwicklung des Einzelhandels herauszuarbeiten und standorträumlich einzuordnen. Neben einer rein planerischen Komponente haben Einzelhandelsentwicklungskonzepte demnach immer auch eine zukunftsgerichtete Fortentwicklung von Standorten im Fokus.
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Sachgebiet Wirtschaft
Michael Luger
Altstadt 315
84028 Landshut
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Sachgebietsleitung Steueramt und Anliegerleistungen
Günter Götz
Altstadt 315
84028 Landshut
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Öffnungszeiten