
Der Gewerbebereich gliedert sich in die unterschiedlichsten Aufgabengebiete:
Bauträger/-betreuer
Wer als Bauträger oder Baubetreuer tätig sein will, benötigt eine Erlaubnis gem. § 34c Gewerbeordnung . Diese muss bei der IHK München beantragt werden.
Weitere Informationen und Anträge gibt es auf den Seiten der IHK München.
Nachdem die Erlaubnis erteilt wurde ist noch eine Gewerbemeldung beim Ordnungsamt der Stadt Landshut erforderlich.
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Ordnungsamt / Sachgebietsleitung Gewerbe- und Gaststättenrecht
Teresa Rahbauer
Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 305
84034 Landshut
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Bewachungsgewerbe
Wer gewerbsmäßig im Bewachungsgewerbe tätig sein will, benötigt eine Erlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung.
Für den Fall, dass sich der Betriebssitz in Landshut befindet, ist diese bei der Stadt Landshut - Ordnungsamt zu beantragen.
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Ordnungsamt / Sachgebietsleitung Gewerbe- und Gaststättenrecht
Teresa Rahbauer
Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 305
84034 Landshut
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Personal, dass im Bewachungsgewerbe tätig werden will, muss zunächst überprüft werden.
Zuständig für die Überprüfung ist die Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz befindet.
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Ordnungsamt / Gewerbewesen - Bewachungspersonal
Jürgen Urban
Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 303
84034 Landshut
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Darlehensvermittler
Wer Darlehensverträge und/oder Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge vermitteln, unter- oder weitervermitteln will, benötigt eine Erlaubnis gemäß § 34c und/oder § 34i Gewerbeordnung.
Diese muss jeweils bei der IHK München beantragt werden.
Weitere Informationen und Anträge gibt es auf den Seiten der IHK München.
Nachdem die Erlaubnis/se erteilt wurde/n, ist noch eine Gewerbemeldung beim Ordnungsamt der Stadt Landshut erforderlich.
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Ordnungsamt / Sachgebietsleitung Gewerbe- und Gaststättenrecht
Teresa Rahbauer
Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 305
84034 Landshut
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Gaststätten
Wer Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, betreibt ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes und muss bestimmte Vorgaben beachten.
Werden auch alkoholische Getränke angeboten, ist für den Betrieb eine Erlaubnis notwendig.
Was muss ich tun?
Für den Fall, dass sich der Betrieb in Landshut befindet, ist die Erlaubnis bei der Stadt Landshut - Ordnungsamt zu beantragen.
Formulare:
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Ordnungsamt / Gewerbewesen
Christian Simon
Luitpoldstraße 29 A, Zimmer 307
84034 Landshut
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Ordnungsamt / Gewerbewesen / Gaststätten
Christine Koppauer
Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 306
84034 Landshut
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Gewerbemeldungen
Wer in der Stadt Landshut eine selbstständige Tätigkeit im stehenden Gewerbe anfängt, muss dies gleichzeitig beim Ordnungsamt der Stadt Landshut anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Auch wenn der Betrieb verlegt, der Gegenstand des Gewerbes geändert oder der Betrieb aufgegeben wird, ist möglichst zeitnah eine Gewerbeanzeige zu erstatten.
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (zum Beispiel Bewachungsgewerbe, Versicherungs-, Immobilien-, Kapitalanlagenvermittlung, Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist bei der Gewerbeanzeige eine dementsprechende Erlaubnis beziehungsweise eine Handwerkskarte vorzulegen.
Was muss ich tun?
Entweder die Gewerbemeldung im Ordnungsamt – Gewerbewesen - persönlich vornehmen oder das entsprechende Formblatt anfordern oder herunterladen. Den Vordruck bitte vollständig ausfüllen, eigenhändig unterschreiben und wegen der Rechtsgültigkeit der Unterschrift entweder per Post zuschicken oder persönlich im Ordnungsamt abgeben. Ein gültiger Personalausweis/Reisepass ist vorzulegen beziehungsweise bei Übersendung mit der Post in Kopie beizufügen. Bei eingetragenen Firmen ist ein aktueller Handelsregisterauszug mitzubringen beziehungsweise mitzuschicken. Alternativ können Sie auch das Onlineverfahren nutzen. Hierfür ist jedoch ein BayernID-Konto erforderlich.
Kosten:
Zwischen 30 und 100 Euro
Formulare zur Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung:
Onlineverfahren:
(Hierfür ist ein BayernID-Konto erforderlich.)
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Ordnungsamt / Gewerbewesen
Beate Fuchs
Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 304
84034 Landshut
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Ordnungsamt / Gewerbewesen
Anita Dirnberger
Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 304
84034 Landshut
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Handwerksordnung

Ein Gewerbe gehört dann zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist. Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben.
Die Abklärung, ob und falls ja, welche Art von Handwerk vorliegt und/oder die Eintragung in das dementsprechende Verzeichnis bzw. die Handwerksrolle ist grundsätzlich vor der Gewerbemeldung zu erledigen. Der entsprechende Nachweis (Handwerkskarte oder Gewerbekarte) ist bei der Gewerbemeldung vorzulegen.
Die Ausübung einer handwerklichen Tätigkeit ohne dementsprechende Zulassung und/oder Eintragung im entsprechenden Verzeichnis beziehungsweise ohne Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt grundsätzlich den Tatbestand der Schwarzarbeit und kann mit Geldbuße bis zu 300.000 Euro geahndet werden.
Zuständig für weitere Auskünfte und den Vollzug der Handwerksordnung und der Eintragungen ist in unserem Bereich die Handwerkskammer Niederbayern - Oberpfalz
Immobilienvermittlung
Wer Immobilien vermitteln, unter- oder weitervermitteln will, benötigt eine Erlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung . Diese muss bei der IHK München beantragt werden.
Weitere Informationen und Anträge gibt es auf den Seiten der IHK München.
Nachdem die Erlaubnis erteilt wurde, ist noch eine Gewerbemeldung beim Ordnungsamt der Stadt Landshut erforderlich.
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Ordnungsamt / Sachgebietsleitung Gewerbe- und Gaststättenrecht
Teresa Rahbauer
Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 305
84034 Landshut
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Prostitution
Am 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Es enthält Regelungen für die Prostituierten, die Betreiber der Prostitutionsstätten und auch zum Beispiel für die Überwachung.
Ein Abschnitt regelt die Anmelde- und Beratungspflichten der Prostituierten.
Befindet sich der Tätigkeitsschwerpunkt in Landshut, wird das Beratungsgespräch beim Ordnungsamt durchgeführt.
Was ist zu tun?
Für die Anmeldung zum Beratungsgespräch muss der Erfassungsbogen ausgefüllt und vorab an die unten genannte E-Mail-Adresse geschickt werden. Erst dann kann eine Terminabsprache erfolgen.
Sollte vorher noch die gesundheitliche Beratung erforderlich sein, ist diese beim Gesundheitsamt Landshut durchzuführen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier und auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Sollten Sie weitere Fragen haben können Sie uns gerne auch telefonisch erreichen.
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Ordnungsamt / Gewerbewesen
Heike Konietzny
Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 303
84034 Landshut
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Für die Beratungsgespräche ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Für die Beratungsgespräche ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Andere Abschnitte enthalten Regelungen für die Erlaubnisse und Pflichten der Betreiber von Prostitutionsstätten.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
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Ordnungsamt / Gewerbewesen
Christian Simon
Luitpoldstraße 29 A, Zimmer 307
84034 Landshut
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Reisegewerbe
Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben, ankaufen oder Leistungen anbieten will, braucht eine Reisegewerbekarte.
Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Was ist zu tun?
Für den Fall, dass sich ihr Hauptwohnsitz in Landshut befindet, ist die Reisegewerbekarte vor Beginn der Tätigkeit bei der Stadt Landshut - Ordnungsamt zu beantragen.
Online-Dienst: Reisegewerbekarte Antrag - Änderung - Verlängerung
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Ordnungsamt / Gewerbewesen
Heike Konietzny
Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 303
84034 Landshut
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Spielhallen
Wer eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will benötigt eine Erlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung und nach § 24 des Glücksspielstaatsvertrages.
Für den Fall, dass sich der Betriebssitz in Landshut befindet, ist diese bei der Stadt Landshut - Ordnungsamt zu beantragen.
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Ordnungsamt / Gewerbewesen / Gaststätten
Christine Koppauer
Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 306
84034 Landshut
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Versteigerungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34b Gewerbeordnung.
Für den Fall, dass sich der Betriebssitz in Landshut befindet, ist diese bei der Stadt Landshut - Ordnungsamt zu beantragen.
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Ordnungsamt / Sachgebietsleitung Gewerbe- und Gaststättenrecht
Teresa Rahbauer
Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 305
84034 Landshut
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Ordnungsamt / Sachgebietsleitung Gewerbe- und Gaststättenrecht
Teresa Rahbauer
Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 305
84034 Landshut
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Mo.-Di., Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
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Mi.
14:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Gewerbewesen
und nach Vereinbarung.
Den für Ihre Fragen zuständigen Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin finden Sie bei den jeweiligen Aufgaben!
Um Wartezeiten möglichst zu vermeiden, empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.
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Mo.-Di., Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
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Mi.
14:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten Gewerbewesen
und nach Vereinbarung.
Den für Ihre Fragen zuständigen Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin finden Sie bei den jeweiligen Aufgaben!
Um Wartezeiten möglichst zu vermeiden, empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.