Stadt landshut
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Stadtverwaltung: Dienstbetrieb über Feiertage

08.12.2021
Wirtschaft

Die Dienststellen der Stadtverwaltung sind ab Montag, 27. Dezember, bis einschließlich Freitag, 31. Dezember, geschlossen; dies gilt auch für die Tourist-Info im Rathaus, die ebenso ab Montag, 3. Januar, wieder regulär zur Verfügung steht.

Von dieser Regelung nicht betroffen ist die Verwaltung der beiden Stiftungsheime, die an den Arbeitstagen besetzt ist.

Das Einwohner- und Standesamt, das Bürgerbüro, das Ausländeramt und die Staatsangehörigkeitsbehörde im Rathaus II an der Luitpoldstraße sind ebenfalls ab Montag, 27. Dezember, bis einschließlich Freitag, 31. Dezember, geschlossen. Ausnahme: Der Jourdienst am Sterbebuch hat ab Montag, 27. Dezember, bis Donnerstag, 30. Dezember, jeweils von 8 bis 12 Uhr Bereitschaft, Telefon 0871-881411. Ab Montag, 3. Januar, stehen die vorgenannten Behörden wieder persönlich im Rathaus II zu den nachfolgenden Öffnungszeiten zur Verfügung: montags und dienstags von 7.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, mittwochs von 7.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags und freitags von 7.30 bis 12 Uhr. Das Bürgerbüro bittet darum, gebuchte Online-Termine auch zuverlässig wahrzunehmen.

Wie in den Vorjahren, bietet in dringenden Fällen auch das Stadtjugendamt über die Weihnachtsschließtage einen Bereitschaftsdienst an.
Das Sachgebiet „Soziale Dienste“ ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
am Montag, 27. Dezember, von 9 bis 16 Uhr unter den Telefonnummern 882322, 882329 sowie von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 882335;
am Dienstag, 28. Dezember, von 9 bis 16 Uhr unter den Telefonnummern 882322, 882338, 882345 sowie von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 882349;
am Mittwoch, 29. Dezember, von 9 bis 16 Uhr unter den Telefonnummern 882322, 882329 und 882330 sowie von 9 bis 13 Uhr unter den Telefonnummern 882338, 882345;
am Donnerstag, 30. Dezember, von 9 bis 16 Uhr unter den Telefonnummern 882318, 882324, 882337.
Die Fachbereiche „Vormundschaften und Betreuungsstelle“ des Jugendamtes stehen zur Verfügung
am Montag, 27. Dezember, von 9 bis 16 Uhr unter den Telefonnummern 882375, 882386;
am Dienstag, 28. Dezember, von 9 bis 16 Uhr unter den Telefonnummern 882372, 882386;
am Mittwoch, 29. Dezember, von 9 bis 16 Uhr unter den Telefonnummern 882370 und 882385;
am Donnerstag, 30. Dezember, von 9 bis 16 Uhr unter den Telefonnummern 882370, 882373.
Das Sachgebiet „Kommunale Jugendarbeit“ mit seinen Einrichtungen Jugendkulturzentrum Alte Kaserne, Jugendtreff Checkpoint und Tunnelhaus ist in der Zeit ab Montag, 27. Dezember, bis einschließlich Freitag, 31. Dezember, geschlossen, das Jugendzentrum Poschinger Villa hat im selben Zeitraum bis 7. Januar zu. Die Jugendherberge Ottonianum ist ab 22. Dezember bis 9. Januar geschlossen.

Die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle hat ebenso ab Montag, 27. Dezember, bis einschließlich Freitag, 31. Dezember, zu und steht ab Montag, 3. Januar, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Sowohl die Stadtbücherei im Salzstadel als auch in der Weilerstraße bleiben an Heiligabend, den Feiertagen sowie an Silvester geschlossen. In der Stadtbücherei im Salzstadel ist von Dienstag, 28., bis Donnerstag, 30. Dezember, eine Rückgabe und Ausleihe von Medien ohne weitere Serviceleistungen von 10 bis 16 Uhr möglich. Am Dienstag, 4. Januar, öffnet die Stadtbücherei im Salzstadel wieder zu den regulären Öffnungszeiten. Die Stadtbücherei in der Weilerstraße hat ab Montag, 27. Dezember, bis Montag, 3. Januar, geschlossen. Alle Leserinnen und Leser sind aber keinem Zeitdruck zur Rückgabe ausgesetzt: Denn als zusätzlichen Service werden ab sofort ausgeliehene Bücher und kurz vor den Feiertagen ausgeliehene AV-Medien in den städtischen Büchereien über Neujahr hinaus verlängert, sodass eine Rückgabe zwischen den Jahren nicht notwendig ist.

Das Wertstoff- und Entsorgungszentrum steht außer an Heiligabend, Silvester und Neujahr zwischen den Feiertagen von Dienstag, 28., bis Donnerstag, 30. Dezember, zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung. Es wird empfohlen, eine Maske zu tragen, insbesondere wenn der nötige Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.


 

Foto zeigt Rathaus 2.
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